Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Olbrich Containerdienst GmbH
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ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Olbrich Containerdienst GmbH1. Geltungsbereich, Vorrang individueller Vereinbarungen, Textform
1.1 Diese AGB gelten fuer alle Vertraege, Lieferungen und Leistungen zwischen Olbrich Containerdienst GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden ueber die Bereitstellung, den Transport, das Stellen/Abholen von Behaeltern/Containern sowie Entsorgungs- und damit zusammenhaengende Dienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdruecklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z. B. Befahrfreigabe/Haftungsabgrenzung, besondere Stellhinweise, Leistungserweiterungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Rechtserhebliche Erklaerungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Maengelanzeigen, Ruecktritt), beduerfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).2. Leistungen, Vertragsschluss, Leistungsumfang
2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen insbesondere durch Bereitstellung von Behaeltern/Containern, Transport (Stellen/Abholen), Entsorgung/Verwertung sowie ggf. weitere Serviceleistungen nach Vereinbarung.
2.2 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdruecklich anders gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Auftragsbestaetigung des Anbieters oder durch Ausfuehrung der Leistung zustande.
2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestaetigung sowie diesen AGB. Nebenabreden beduerfen der Textform.3. Preise, Zuschlaege, Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
3.2 Zusaetzliche Leistungen (z. B. Wartezeiten, Umsetzen, Fehlanfahrten, Sonderaufwendungen, Mehrmengen, Sortieraufwand) werden nach Aufwand bzw. nach Preisliste berechnet, sofern sie vom Kunden veranlasst sind oder auf Umstaenden aus seiner Sphaere beruhen.
3.3 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist faellig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.4. Mitwirkungspflichten des Kunden, Stellplatz, Zufahrt, Genehmigungen
4.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere freie Zugaenglichkeit, ausreichende Rangierflaechen, Zutrittsmoeglichkeiten und das Entfernen von Hindernissen. Der Kunde hat dem Anbieter alle fuer die Ausfuehrung relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
4.2 Der Stellplatz muss fuer das Gewicht und die Abmessungen von Fahrzeug und Behaelter geeignet sein. Der Kunde hat den Stellplatz vorab zu pruefen und ggf. Schutzmassnahmen (z. B. Unterlegplatten, Abdeckungen) zu veranlassen.
4.3 Befahren von Privatgrundstuecken / Zufahrten / Stellflaechen: Das Befahren, Befahrenlassen oder Rangieren unserer Fahrzeuge (einschliesslich LKW, Absetzkipper/Abroller) auf Privatgrundstuecken sowie ueber private Zufahrten und Stellflaechen erfolgt ausschliesslich auf ausdruecklichen Wunsch des Kunden. Der Kunde legt den Zufahrts- und Rangierweg fest und erteilt uns hierfuer die Zustimmung. Der Kunde stellt sicher, dass Zufahrt, Durchfahrten, Rangier- und Stellflaechen fuer das eingesetzte Fahrzeug geeignet und tragfaehig sind; dies umfasst insbesondere die Tragfaehigkeit des Untergrunds, Randsteine/Bordsteine, Schaechte/Abdeckungen sowie das Freihalten der erforderlichen Rangierflaechen. Der Kunde hat uns vor Beginn der Leistung ueber alle ihm bekannten oder erkennbaren Besonderheiten, Risiken und Gefahrenstellen zu informieren, insbesondere ueber unterirdische Anlagen und Leitungen, Zisternen, Sickergruben, Hohlraeume, Revisionsschaechte, nicht tragfaehige Bereiche sowie sonstige empfindliche Einrichtungen. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit wir einen Schaden schuldhaft verursachen. Soweit Schaeden (einschliesslich Setzungen, Absenkungen, Risse, Brueche, Beschaedigungen von Belaegen, Randsteinen, Abdeckungen oder unterirdischen Anlagen) auf die Beschaffenheit oder fehlende Tragfaehigkeit des Untergrunds, auf vom Kunden nicht getroffene Schutz- oder Sicherungsmassnahmen oder auf vom Kunden vorgegebene Zufahrts- bzw. Rangierwege zurueckzufuehren sind, haften wir nicht, es sei denn, wir haben den Schaden zu vertreten. Der Kunde versichert, zur Nutzung der betreffenden Zufahrten und Flaechen berechtigt zu sein. Der Kunde stellt uns von Anspruechen Dritter insoweit frei, wie diese auf fehlende Berechtigung, auf vom Kunden vorgegebene Wege oder auf Umstaende aus der Sphaere des Kunden zurueckzufuehren sind; dies gilt nicht, soweit wir den Schaden zu vertreten haben.
4.4 Aufstellung auf oeffentlichem Grund / Sondernutzung: Soweit der Behaelter oder Fahrzeugteile (z. B. beim Stellen/Abholen) auf oeffentlichem Grund (Strasse, Gehweg, Parkplatz) aufgestellt oder eingesetzt werden, ist hierfuer eine ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig einzuholen. Die Aufstellung erfolgt nur, wenn die erforderliche Erlaubnis vorliegt oder die zuständige Stelle eine Genehmigungsfreiheit bestaetigt. Der Kunde beantragt/uebermittelt die Genehmigung rechtzeitig und stellt den Anbieter von behoerdlichen Anspruechen, Gebuehren oder Bussgeldern insoweit frei, wie diese aus fehlender oder verspaeteter Genehmigung resultieren und der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.5. Behaelternutzung, Beladung, Abfaelle, Verbote
5.1 Der Kunde darf den Behaelter nur entsprechend der vereinbarten Abfallart/Fraktion befuellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Abfaelle zutreffend zu deklarieren und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
5.2 Nicht zulaessig sind insbesondere gefaehrliche Stoffe oder solche, die eine besondere Genehmigung/Behandlung erfordern, sofern dies nicht ausdruecklich vereinbart ist. Der Kunde haftet fuer Schaeden und Mehrkosten, die aus falscher Deklaration oder unzulaessigen Inhalten entstehen.
5.3 Behaelter duerfen nicht ueberfuellt werden. Bei Ueberladung oder unsachgemaesser Beladung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung zu verweigern oder Mehrkosten (z. B. Umfuellen, zusaetzliche Fahrten, Wartezeiten) zu berechnen.6. Termine, Zugang, Wartezeiten, Nichtausfuehrung
6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdruecklich bestaetigt wurden. Leistungsvoraussetzung ist die freie und sichere Zugangs- und Rangiermoeglichkeit zum vereinbarten Stellplatz.
6.2 Wartezeiten, Umsetzungen oder Fehlanfahrten, die aus der Sphaere des Kunden resultieren (z. B. Stellplatz belegt, Zufahrt versperrt, fehlende Genehmigung), koennen gesondert berechnet werden.
6.3 Kann die Leistung aus Gruenden, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur erschwert erbracht werden, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung abzubrechen; hierdurch entstehende Kosten traegt der Kunde.7. Eigentum, Gefahruebergang, Verantwortung fuer Behaelter
7.1 Behaelter/Container bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde hat diese pfleglich zu behandeln und vor Beschaedigung oder unbefugter Nutzung zu schuetzen.
7.2 Der Kunde haftet fuer Beschaedigungen oder Verlust des Behaelters, soweit er dies zu vertreten hat. Normale Abnutzung bleibt unberuehrt.8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Hoehe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung) bleibt unberuehrt.
8.2 Fuer Schaeden im Zusammenhang mit dem Befahren von Privatgrundstuecken, Zufahrten und Stellflaechen gilt ergaenzend Ziffer 4.3.
8.3 Fuer behoerdliche Ansprueche im Zusammenhang mit Sondernutzung/oeffentlichem Grund gilt ergaenzend Ziffer 4.4.
8.4 Mitverschulden: Soweit den Kunden ein Mitverschulden trifft, mindert sich ein etwaiger Anspruch nach den gesetzlichen Vorschriften.9. Datenschutz
9.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklaerung auf der Website des Anbieters.10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulaessig.
10.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz des Anbieters.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.