Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Olbrich Containerdienst GmbH
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Olbrich Containerdienst GmbH („Anbieter“) und dem Kunden über Container/Behälter (Bereitstellung, Stellen/Abholen, Transport), Entsorgung/Verwertung, Zubehör sowie Materialanlieferungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt; Unternehmer ist jede Person/Einheit, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen/selbständigen Tätigkeit handelt.
2. Einbeziehung, Vertragsschluss, Leistungsumfang, Verbraucherinformationen
2.1 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
2.2 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung, ggf. Preis-/Leistungsblatt (auf Anfrage) und diesen AGB; Nebenabreden bedürfen Textform.
2.4 Verbraucherverträge (B2C): Erforderliche Verbraucherinformationen und eine Widerrufsbelehrung werden – soweit einschlägig – mit Angebot/Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, muss dies in Textform bestätigt werden; Wertersatz/ggf. Erlöschen des Widerrufsrechts richtet sich nach Gesetz.
3. Leistungen
3.1 Der Anbieter stellt Container/Behälter in verschiedenen Größen bereit und erbringt Transport (Stellen/Abholen) sowie Entsorgung/Verwertung nach vereinbarter Abfallart/Fraktion.
3.2 Zubehör (z.B. Big-Bags, Warnbaken/Beleuchtung, Auffahrrampen, Schuttrutschen) sowie Materialanlieferungen (z.B. Boden, Mulch, Schüttgüter) erfolgen nur nach Vereinbarung.
4. Preise, Preisliste, Zahlung, Drittbeauftragung
4.1 Es gelten die im Angebot/Auftrag vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Eine Preisliste für Zusatzleistungen wird auf Anfrage bereitgestellt.
4.2 Bestellung für Dritte / Rechnungsempfänger: Bestellt der Kunde für Dritte oder wünscht Rechnungsstellung an Dritte, bleibt der Kunde Vertragspartner und zahlungspflichtig, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich in Textform eine abweichende Schuldübernahme des Dritten bestätigt.
4.3 Zusatzleistungen (insb. Wartezeit, Umsetzen, Fehlanfahrt/Leerfahrt, Rücknahme/zweite Anfahrt, Sonderaufwendungen, Sortier-/Mehrkosten, Standzeiten über die vereinbarte Dauer) werden nach Aufwand bzw. nach Preisliste berechnet, wenn sie vom Kunden veranlasst sind oder aus seiner Sphäre stammen.
4.4 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen; angemessene Mahn-/Beitreibungskosten können berechnet werden.
4.5 Der Anbieter kann im Einzelfall angemessene Vorauszahlung/Sicherheitsleistung verlangen (z.B. bei erhöhtem Risiko der Stellplatzberechtigung, Eigentümeransprüchen, Sonderabfällen, Neukunden/B2C-Fernabsatz, sonstigen Risikomerkmalen).
5. Mitwirkungspflichten, Stellplatz/Zufahrt, Grundstücksschutz, Befahrfreigabe
5.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle Leistungsvoraussetzungen vorliegen: freie Zugänglichkeit, sichere Zufahrt, ausreichende Rangierfläche, geeigneter Stellplatz, Entfernung von Hindernissen; erforderliche Informationen (z.B. Leitungen, Schächte, Zisternen, Hohlräume, empfindliche Beläge) sind vorab mitzuteilen.
5.2 Stellplatz/Untergrund: Der Kunde prüft die Eignung (Tragfähigkeit/Untergrund) und trifft erforderliche Schutzmaßnahmen (z.B. Unterlegplatten, Abdeckungen). Unterlassene Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
5.3 Befahren von Privatgrundstücken: Befahren/Rangieren erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden; der Kunde legt Zufahrts-/Rangierweg fest.
5.4 Stellplatzberechtigung: Der Kunde sichert zu, zur Nutzung der Zufahrten/Stellflächen berechtigt zu sein (z.B. Eigentümer, Mieter mit Zustimmung/WEG-Nachweis). Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese aus fehlender Berechtigung oder kundenseitigen Vorgaben/Umständen resultieren, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
5.5 Haftungsabgrenzung/Befahrfreigabe-Formular: Bei Maßnahmen auf Privatgrundstücken kann der Anbieter die Unterzeichnung des Formulars „Wichtige Information – Haftungsabgrenzung/Befahrfreigabe“ verlangen; dieses ergänzt die AGB und hat als Individualvereinbarung Vorrang. Wird die Unterzeichnung verweigert, darf der Anbieter die Befahrung ablehnen und – soweit die Leistung dadurch nicht erbracht werden kann – nach Abschnitt 8 abrechnen.
6. Öffentlicher Raum: Sondernutzung und Verkehrssicherung
6.1 Wird der Container oder werden Fahrzeugteile auf öffentlichem Grund eingesetzt (Straße/Gehweg/Parkfläche), sorgt der Kunde rechtzeitig für erforderliche Sondernutzungserlaubnisse und deren Einhaltung; der Anbieter stellt nur bei vorliegender Erlaubnis bzw. bestätigter Genehmigungsfreiheit.
6.2 Erstattungs-/Freistellungsmechanik: Der Kunde ersetzt dem Anbieter auf erstes Anfordern notwendige Aufwendungen/Kosten (z.B. Gebühren, Verwaltungs-/Umsetzungskosten), die dem Anbieter wegen fehlender/verspäteter/fehlerhafter Genehmigung oder kundenseitig zu vertretender Auflagenverstöße entstehen, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat. Eine automatische Abwälzung behördlicher Geldbußen wird nicht vereinbart; etwaige Regressansprüche richten sich nach Gesetz und soweit rechtlich zulässig.
6.3 Verkehrssicherung: Der Kunde ist verantwortlich für erforderliche Sicherungsmaßnahmen (Kennzeichnung, Beleuchtung, Absperrung), soweit nicht anders vereinbart. Optional kann der Anbieter gegen gesonderten Auftrag und Vergütung ein „Verkehrssicherungspaket“ (z.B. Bereitstellung/ggf. Aufstellung von Warnbaken/Beleuchtung) erbringen; Umfang ergibt sich aus dem Zusatzauftrag.
7. Behälternutzung, Abfälle, Überladung, Sonderabfälle
7.1 Der Kunde befüllt nur mit der vereinbarten Abfallart/Fraktion, deklariert zutreffend und beachtet gesetzliche Vorgaben.
7.2 Überfüllung/Überladung ist unzulässig. Bei Überladung/unsachgemäßer Beladung darf der Anbieter die Leistung verweigern, Umfüllung anordnen oder Mehrkosten (z.B. Zusatzfahrt, Wartezeit) berechnen.
7.3 Fremdbefüllung/Schutzpflicht: Der Kunde schützt Container und Equipment vor Beschädigung, unbefugter Nutzung und Fremdbefüllung; hieraus entstehende Sortier-/Mehrkosten trägt der Kunde, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
7.4 Sonderabfälle/gefährliche Abfälle (z.B. asbesthaltige Abfälle, Mineralfaserabfälle) werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Der Kunde sorgt für vorschriftsgemäße Verpackung, Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen/Nachweise. Bei Nichtkonformität kann der Anbieter Annahme/Abholung verweigern; Mehrkosten trägt der Kunde.
8. Termine, Standzeiten, Fehlanfahrt/Leerfahrt, Abholung/Entfernung
8.1 Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich bestätigt. Leistungsvoraussetzung ist freie, sichere und rechtlich zulässige Zugangs-/Rangiermöglichkeit.
8.2 Standzeit/Mietdauer ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Nach Ablauf kann eine Standzeit-/Mietgebühr nach Preisliste berechnet werden. Der Kunde stellt den Container zur Abholung zugänglich bereit.
8.3 Fehlanfahrt/Leerfahrt/Wartezeit: Kann Stellung/Abholung wegen Umständen aus Kundensphäre nicht oder nur verzögert erfolgen (z.B. Kunde nicht vor Ort, Stellplatz belegt, Zufahrt versperrt, fehlende Genehmigung, Container nicht zugänglich, Überladung), können Wartezeit, Umsetzen, Fehlanfahrt/Leerfahrt, Rücknahme und erneute Anfahrt nach Preisliste berechnet werden.
8.4 Eigentümer-/Behördenanordnungen (§1004-Risiko): Muss der Anbieter Container (ggf. samt Inhalt) aufgrund von Ansprüchen Dritter (z.B. Eigentümer) oder behördlicher Anordnungen abholen/umsetzen, ist der Anbieter hierzu berechtigt; die Kosten trägt der Kunde, sofern die Ursache aus dessen Sphäre stammt oder er die Stellplatzberechtigung/Genehmigung nicht nachweist.
9. Materialanlieferungen
9.1 Lieferung erfolgt an die vereinbarte Abladestelle. Der Kunde stellt freie Zufahrt/geeignete Abladefläche sicher.
9.2 Gefahrübergang richtet sich nach Gesetz; bei Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe/Überlassung am Abladeort über.
9.3 Entladung/Abladung: Ist Abladung wegen fehlender Mitwirkung/ungeeigneter Fläche nicht möglich oder unzumutbar, darf der Anbieter abbrechen, zurücknehmen und nach Preisliste abrechnen.
9.4 Mengen-/Qualitätstoleranzen: Es gelten handelsübliche, technisch bedingte Toleranzen (z.B. Verdichtung/Feuchte); Abweichungen sind unverzüglich anzuzeigen.
10. Eigentum, Haftung
10.1 Container/Behälter bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde behandelt sie pfleglich und haftet für Verlust/Beschädigung, soweit er dies zu vertreten hat; normale Abnutzung ausgenommen.
10.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
10.3 Mitverschulden des Kunden mindert Ansprüche nach Gesetz.
11. Datenschutz
11.1 Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben; Details siehe Datenschutzerklärung des Anbieters.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
12.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht.