Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Olbrich Containerdienst GmbH
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Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Olbrich Containerdienst GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. -
Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Containerdienst und Entsorgung
Wir stellen Absetzcontainer in folgenden Größen bereit: 1,5 m³, 4 m³, 5 m³, 5,5 m³, 6 m³, 7 m³, 10 m³, 15 m³, 18 m³, 20 m³ (inklusive Deckel- und Klappencontainer). Wir liefern, stellen bereit, holen ab und entsorgen bzw. verwerten den Inhalt fachgerecht. Wir sind seit 1975 tätig und operieren ausschließlich in Hessen. Die Auswahl geeigneter Entsorgungsanlagen obliegt uns. Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig. Container bleiben unser Eigentum.
2.2 Vermietung von Baustellenausrüstung und Zubehör
Zusätzlich vermieten wir Warnbaken mit Beleuchtung, Verkehrspylonen, Schuttrutschen mit Trichtern, Leitern, Bauzäune, Auffahrrampen für Container sowie BigBags für Asbest/Mineralwolle. Diese Gegenstände werden nur zur vorübergehenden Nutzung überlassen und sind pfleglich zu behandeln. Verlust oder Beschädigung während der Mietdauer gehen zu Lasten des Kunden, sofern kein normaler Verschleiß vorliegt.
2.3 Annahmestelle auf dem Betriebsgelände
Auf unserem Betriebsgelände betreiben wir eine Annahmestelle für kleinere Abfallmengen. Anlieferungen sind nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung, Montag bis Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr, möglich. Das Gelände ist videoüberwacht. Es gelten die in Ziffer 5.2 genannten zulässigen Abfallarten.
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Vertragsschluss und Stornierung
3.1 Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung des Containers/Equipments zustande. Verbraucher-Widerrufsrechte nach Gesetz bleiben unberührt; bei gewünschten Sofortleistungen kann das Widerrufsrecht gesetzlich erlöschen.
3.2 Stornierung durch den Kunden
Stornierungen sind bis zur Bereitstellung/Anlieferung des Containers kostenfrei möglich. Ist unser LKW bereits unterwegs oder eingetroffen oder kann der Container aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht gestellt bzw. abgeholt werden (z. B. blockierter Stellplatz), berechnen wir die Leerfahrt und entstandene Aufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
3.3 Vertragsende und Kündigung
Der Vertrag endet mit Abholung des Containers und vollständiger Zahlung. Eine vorzeitige Kündigung befristeter Mietzeiten ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bei Zahlungsverzug oder wiederholten Pflichtverletzungen sind wir zur fristlosen Kündigung bzw. Leistungsaussetzung berechtigt.
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Liefer-, Aufstell- und Abholbedingungen
4.1 Liefertermine
Liefer- und Abholzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, Circa-Angaben. Zumutbare Abweichungen begründen keine Ansprüche.
4.2 Stellplatz und Zufahrt
Der Kunde stellt einen geeigneten, tragfähigen Stellplatz sowie eine für LKW über 7,5 t geeignete Zufahrt sicher. Untergründe, Pflaster, Leitungen, Kanäle, Zisternen u. ä. sind durch den Kunden zu prüfen und zu schützen. Hindernisse (z. B. Äste) sind zu entfernen.
4.3 Haftung bei Grundstücksbefahrung
Das Befahren des Grundstücks mit unseren Fahrzeugen erfolgt auf Risiko des Kunden. Für Schäden am Untergrund oder an baulichen Anlagen haften wir nicht, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Schäden an Grundstücken Dritter infolge vom Kunden veranlasster Zufahrten haftet der Kunde.
4.4 Aufstellung auf öffentlichem Grund
Für das Abstellen auf öffentlichem Grund ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Wir übernehmen keine Haftung für Bußgelder, Gebühren oder behördliche Maßnahmen, die aus fehlenden oder verspäteten Genehmigungen resultieren. Auf Wunsch unterstützen wir gegen Kostenerstattung.
4.5 Verkehrssicherung
Der Kunde ist für die Verkehrssicherung des abgestellten Containers verantwortlich (insbesondere Beleuchtung, Absperrung, Warnbaken). Er haftet für Schäden aus unzureichender Sicherung und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
4.6 Auswahl des Stellplatzes bei Abwesenheit
Ist kein Ansprechpartner vor Ort, wählt der Fahrer einen geeigneten Standort nach billigem Ermessen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben; Kosten einer späteren Umsetzung trägt der Kunde.
4.7 Abholung
Der Container ist zum Abholtermin frei zugänglich. Versperrungen oder Umsetzungen durch den Kunden gehen zu dessen Lasten (Wartezeit, Zweitanfahrt).
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Pflichten des Kunden bei Containergestellung
5.1 Beladung
Beladung nur bis Oberkante und innerhalb zulässigen Gewichts. Überladung, ungleichmäßige Lastverteilung oder herausragende Teile sind unzulässig. Für daraus entstehende Kosten/Schäden haftet der Kunde.
5.2 Zulässige/Unzulässige Abfälle
Zulässig sind insbesondere: Bauschutt, Gewerbe- und Hausmüll, Sperrmüll, Schrott/Metalle, Elektroschrott/Elektrogeräte, Papier/Pappe, Grünschnitt, Holz, Erdaushub/Boden/Steine, Sand/Kies/Schotter/Splitt, Batterien/Akkus (getrennt), Altreifen, Asbest in staubdichten verschlossenen BigBags, Mineralwolle/KMF in staubdichten verschnürten BigBags.
Ausgeschlossen sind alle flüssigen Stoffe sowie Gefahrstoffe, Sonderabfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Bei unzulässigen Stoffen dürfen wir die Annahme verweigern und Rücktransport/Separierung/sonderrechtliche Entsorgung auf Kosten des Kunden vornehmen.
5.3 Deklaration/Trennung
Der Kunde macht richtige und vollständige Angaben zur Abfallart und trennt gesetzlich vorgeschriebene Fraktionen. Weicht die tatsächliche Zusammensetzung ab, passen wir die Entgelte entsprechend an.
5.4 Verantwortungsübergang
Für Beladung und örtliche Gegebenheiten ist der Kunde verantwortlich. Nach Aufladen auf unseren LKW verantworten wir Transportsicherung und gesetzeskonforme Entsorgung.
5.5 Container- und Geräteschäden
Schäden oder Verlust am Container oder gemieteten Geräten zwischen Bereitstellung und Abholung trägt der Kunde, soweit nicht von uns verursacht. Pfändungen oder Beschlagnahmen sind uns unverzüglich mitzuteilen; Container bleiben unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte (z. B. Gerichtsvollzieher) auf unsere Eigentümerstellung hinzuweisen.
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Preise, Mietdauer, Zusatzkosten
6.1 Preise
Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste bzw. des Angebots. Sofern nicht anders vereinbart, sind im Preis Anlieferung/Abholung und eine Standzeit bis zu 14 Kalendertagen enthalten. Längere Standzeiten werden zusätzlich berechnet.
6.2 Entsorgungskosten und Zusatzaufwendungen
Entsorgungskosten sind je nach Angebot pauschal enthalten oder werden nach Gewicht/Volumen abgerechnet. Zusätzliche Kosten (z. B. Genehmigungen, Sicherungsmaterial, Sortieraufwand bei Fehlbefüllung, Wartezeiten) trägt der Kunde.
6.3 Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
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Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungsstellung
Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail zugestellt. Papierzustellung nur nach vorheriger Absprache und ggf. gegen Kostenerstattung.
7.2 Fälligkeit und Verzug
Rechnungen sind sofort fällig, standardmäßig mit 14 Kalendertagen Zahlungsfrist. Bei Verzug berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen (für Verbraucher 5 Prozentpunkte, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie je Mahnung eine Mahngebühr von 3,00 Euro. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
7.3 Rechnungsprüfung
Der Kunde hat die ihm übermittelte Rechnung unverzüglich nach Zugang zu prüfen und Einwendungen spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt, sofern keine offensichtlichen Fehler vorliegen.
7.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7.5 Vorauszahlung und Sicherheiten
Wir können Vorkasse oder Sicherheiten verlangen, insbesondere bei Neukunden, hohem Auftragsvolumen oder Zahlungsverzug, und Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.
7.6 Eigentum an Abfällen
Das Eigentum an den Abfällen geht mit vollständiger Bezahlung der Entsorgungsleistung auf uns über. Bis dahin behalten wir ein Zurückbehaltungsrecht vor.
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Haftung
8.1 Grundsätze
Wir haften unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch eigenes oder zurechenbares Verschulden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Haftungen (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.
8.2 Grundstücksbefahrung
Das Befahren des Grundstücks erfolgt auf Risiko des Kunden. Eine Haftung für dadurch entstehende Schäden am Untergrund, an Pflasterungen, Leitungen, Zisternen oder sonstigen baulichen Anlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.3 Öffentlicher Grund und Bußgelder
Für Containerstellungen auf öffentlichem Grund ist der Kunde zur Genehmigungseinholung verpflichtet. Wir übernehmen keine Bußgelder, Gebühren oder behördlichen Maßnahmen, die aus fehlenden oder verspäteten Genehmigungen entstehen. Der Kunde stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
8.4 Verkehrssicherung
Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht für abgestellte Container (Beleuchtung, Absperrung etc.) und haftet für Schäden aus unzureichender Sicherung. Freistellung von Ansprüchen Dritter.
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Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Wir nutzen u. a. Lexware Office (Buchhaltung), Office 365 (Dokumentenverwaltung) sowie Online-Dienste wie Google Business Profile und Analyse-Plugins. Näheres regelt unsere separate Datenschutzerklärung, abrufbar auf unserer Website. -
Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht unterlaufen werden.
10.2 Gerichtsstand
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Königstein im Taunus Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
10.4 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: September 2025